Niemand beschädigt absichtlich Sachen, jedoch kann es jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht.

Ärgerlich ist es erst dann, wenn wir dies erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.

Bitte teilen Sie uns einen entstandenen Schaden daher umgehend mit, damit wir hier reagieren können.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass zumindest bei Schäden, die durch falsche Handhabung oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind jedoch der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten haftet.