Sie haben Urlaub! Sicher sind Sie auch viel unterwegs.

Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen nötig sein, die Ferienwohnung während Ihres Aufenthaltes zu betreten, so ist dies unter Umständen auch in Ihrer Abwesenheit und ohne vorherige Ankündigung nötig, jedoch ausschließlich bei „Gefahr im Verzug“.

Zum Beispiel Rohrbruch, Feuer oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die eine Gefahr für Leben oder Sachgüter darstellen.