Zum Ent- bzw. Beladen Ihres Fahrzeuges bei An- und Abreise dürfen Sie gerne bis zur Haustüre vorfahren.

Für die restliche Zeit Ihres Aufenthaltes steht ein überdachter Parkplatz unter dem Carport am Anfang der Auffahrt zur Verfügung.

Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen anreisen, so dürfen Sie auch am Straßenrand parken.

Mit Nutzung des Carports kommt !kein! Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt übernehmen wir als Vermieter keine Haftung.