Das Rauchen in der Ferienwohnung ist grundsätzlich untersagt!

Bitte verlassen Sie daher zum Rauchen die Wohnung.

Es stehen sowohl auf dem Balkon im 1. Stock als auch auf der Terrasse vor der Wohnung Aschenbecher bereit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es einen beachtlichen Mehraufwand bei der Endreinigung nach Ihrer Abreise bedeutet, sollte dennoch in der Wohnung geraucht werden.

Deshalb erlauben wir uns in diesem Fall bei Abreise eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 250,-€ zu erheben, vorbehaltlich einer weiteren Kostenerhebung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, die durch evtl. irreparable Folgeschäden durch das Rauchen an Möbeln oder sonstigen Einrichtungsgegenständen entstehen kann.